Finanzbuchhaltung


  • Führung der Buchhaltung (einfache und doppelte Buchhaltung)
  • Betreuung und Kontrolle „externer“ Buchhaltung beim Mandanten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Unternehmens- und Bilanzanalysen
  • Gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung der Buchungsdaten mit Vorjahresvergleich
  • Bewertung der Steuerermäßigungen

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